Privatpraxis für Hypno- und Verhaltenstherapie

Dipl.-Psych. Annegret Meer


Behandlungskosten

Bei  uns in Deutschland beschränken die kassenärztlichen Vereinigungen die Zahl der psychotherapeutischen Praxen, die mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen dürfen. Wie Sie vielleicht aus eigener Erfahrung wissen, entspricht diese Zahl nicht immer dem tatsächlichen Bedarf.

Da ich trotz entsprechender Qualifikation diese kassenärztliche Zulassung nicht besitze, müssen Sie Ihre Behandlung selber bezahlen, oder mit Ihrer Krankenkasse eine Kosten-erstattung aushandeln.

Wenn Sie privat krankenversichert sind und Ihre Problematik als behandlungsbedürftige psychische Störung eingestuft wird, bekommen Sie die Behandlungskosten von Ihrer Kasse erstattet. Hierzu ist eine entsprechende Antragstellung erforderlich.

Sollten Sie eine ausschließliche hypnosetherapeutische Behandlung wünschen, müssen Sie die Behandlungskosten in jedem Fall selber tragen, da dieses Verfahren von den Krankenkassen nicht übernommen wird.

HONORAR:

Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychothera-peuten (GOP).

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